Betreff
Haushaltssatzung 2012
Vorlage
WP 11-16/093
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Der in der Ratssitzung am 08. Dezember 2011 eingebrachte Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2012 schließt im Ergebnishaushalt bei den ordentlichen Erträgen mit 38.187.600 € und ordentlichen Aufwendungen mit 38.852.000 € unausgeglichen ab.

Der planmäßige Fehlbedarf für 2012 beträgt somit in der Entwurfsfassung des Haushaltsplanes für 2012 664.400 €.

 

Der Finanzhaushalt schließt bei den Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit mit 36.081.700 € und den Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit mit 35.389.300 € ab. Der Finanzierungssaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit beträgt hiernach  692.400 €.  Die laufenden Einnahmen des Finanzhaushaltes  2012 reichen nicht aus, um alle laufenden Auszahlungen zu finanzieren. Weiterhin soll der Finanzhaushalt die Finanzierung der ordentlichen Tilgungsbeträge, die für 2012 eine Summe von 1.729.600 € erforderlich macht, erwirtschaften.

Die fehlenden Beträge von insgesamt  rd. 1,04 Mio. € wären über Liquiditätskredite zu finanzieren.

 

Die Einzahlungen für Investitionstätigkeiten betragen 2.143.500 € und die Auszahlungen für Investitionstätigkeit sind mit 5.304.500 € veranschlagt.

Die Einzahlungen für Finanzierungstätigkeiten (Kredite) betragen 3.161.000 € und die Auszahlungen für Finanzierungstätigkeiten (Tilgungen) betragen 1.729.600 €.

Zur Finanzierung der Investitionsmaßnahmen 2012 von insgesamt rd. 5,3 Mio. €  wurde somit eine Kreditaufnahme von 3.161.000 € erforderlich.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen beläuft sich auf 750.000 €

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wurde mit 5,0 Mio. € angesetzt.

Die Hebesätze bei den Grundsteuern (Grundsteuer A = 330 v. H., Grundsteuer B = 340 v. H.) und bei der Gewerbesteuer (360 v. H.) blieben nach der Erhöhung in 2011 unverändert.

 

In den Erläuterungen und Übersichten, die dem Haushaltsplan-Entwurf 2012  beigefügt wurden, sind in der Anlage 1, Seiten 1 – 8 die wesentlichen Inhalte des Ergebnis- und Finanzhaushaltes dargestellt. Seite 8 beinhaltet eine Übersicht der Investitionen in Schulen, Kindergärten und Sportstätten von 2002 bis 2012.

Alle gleichartigen Erträge und Aufwendungen des Gesamtergebnishaushaltes sind zusammengefasst bzw. einzeln der Anlage 4 zu entnehmen. Dasselbe gilt für alle Einzahlungen und Auszahlungen für den Gesamtfinanzhaushalt in der Anlage 5.

Die Anlage 7 beinhaltet die baulichen Unterhaltungsmaßnahmen und die Investitionen an und in den städtischen Gebäuden.

Die Anlage 8 beinhaltet das fortgeschriebene Investitionsprogramm für den Finanzplanungszeitraum 2011 bis 2015 sowohl mit den Einzelmaßnahmen als auch nach Produktbereichen.

 

Die Empfehlungen der Ortsräte, der Fachausschüsse sowie weitere Veränderungen bzw. Ergänzungen, die sich seit Einbringung des Haushaltes 2012 ergeben haben, werden nachgereicht bzw. in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal am 15.02.2012 vorgelegt.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Haushaltsplan mit seinen Teilhaushalten und Einzelfestsetzungen für das Haushaltsjahr 2012 und die fortgeschriebene Finanzplanung für den Finanzplanungszeitraum 2013 bis 2015 werden angenommen und die Haushaltssatzung erlassen (siehe Anlage „Haushaltssatzung“).