Beschluss: einstimmig angenommen

1.       Die Stadt Bramsche beschließt die Fortsetzung der kommunalen Betrauung der oleg Osnabrücker Land-Entwicklungsgesellschaft mbH (oleg) mit der Erbringung gemeinwirtschaftlicher Dienstleistungen, wie in der Begründung dargelegt.

 

2.       Die kommunale Betrauung soll auf der Grundlage des neuen Betrauungsakts rückwirkend zum 01.01.2024 erfolgen und zu diesem Zeitpunkt den bestehenden Betrauungsakt vom 15.10.2015 ersetzen. Die Dauer der kommunalen Betrauung soll 15 Jahre betragen.

 

3.       Der Betrauungsakt soll nach der notariellen Beurkundung des neuen Gesellschaftsvertrags der oleg fortgeschrieben werden.

 

4.       Als Mechanismus zur Vermeidung von Überkompensierung wird der Landkreis Osnabrück jährlich prüfen, ob die der oleg gewährte Förderung über das hinausgeht, was erforderlich ist, um die durch die Erfüllung der ihr auferlegten Gemeinwohlverpflichtung verursachten Kosten unter Berücksichtigung der dabei erzielten Einnahmen abzudecken. Soweit dies der Fall ist, wird der Landkreis Osnabrück die überschießenden Fördermittel zurückfordern oder auf das folgende Geschäftsjahr anrechnen, wenn die Überzahlung nicht mehr als 10 % der geleisteten Ausgleichszahlung in dem jeweiligen Jahr beträgt (siehe Abschnitt IV. des Betrauungsakts).

 

 


Herr Sieksmeyer möchte wissen, wie viel Fläche die oleg im Gebiet der Stadt Bramsche für Gewerbeentwicklung besitzt.

BD C. Müller und Herr Sandhaus werden die Antwort klären und zum nächsten Protokoll im Rahmen der „Beantwortung von Anfragen und Anregungen“ mitteilen.

 

 

Abstimmungsergebnis:                 9 dafür

                                                                0 dagegen

                                                                0 Enthaltungen