Beschluss: einstimmig angenommen

Beschlussvorschlag:

 

Die vorgestellten Ergebnisse der Lärmkartierung werden zur Kenntnis genommen.

Die Verwaltung wird beauftragt die Lärmaktionsplanung fortzuschreiben und die Öffentlichkeit über die Ergebnisse der Lärmkartierung zu informieren und zu beteiligen.


Vors. Bergander begrüßt Herrn Pröpper vom Ingenieurbüro RP Schalltechnik.

 

Herr Pröpper stellt die Lärmaktionsplanung vor und gezeigt auf, welche Veränderungen sich zur Ursprungsplanung ergeben haben.

 

Vors. Bergander bedankt sich für den interessanten Vortrag und bemerkt, dass man in einem halben Jahr erneut über das Thema sprechen müsse.

 

RM Marewitz fragt nach der L 78 zwischen Engter und Vörden, die sei nicht mit aufgeführt. Dort gebe es in den letzten Jahren eine massive Zunahme an Gewerbegebieten und Speditionen. Wenn die Zahlen nur hochgerechnet würden, dann fehlen diese Lärmbelästigungen für die Anlieger an der L 78.

 

Herr Pröpper erklärt, dass die Zahlen nicht aktuell seien und auf 2015 basieren. Deshalb werde keine 3 Mio.-Grenze erreicht und die Straße nicht in die Lärmkartierung eingegangen.

 

RM Marewitz fragt, ob für die Ortschaften Lappenstuhl, Engter und Teile der Gartenstadt eine Lärmschutzwand geplant sei, da diese Siedlungen durch den Ausbau der A1 sehr stark belastet seien, weil der Verkehr immer weiter zunähme.

 

Herr Pröpper bestätigt, dass bei einem Neubau von Straßen geprüft werde, ob Grenzwerte überschritten würden. Im Zuge des Ausbaus müsse also an den anliegenden Gebäuden rechnerisch geprüft werden, ob nach dem Ausbau eine Überschreitung vorliege. Wenn eine Überschreitung vorliege, müsse eine Lärmschutzmaßnahme durchgeführt werden. Das könne aktiv mit Lärmschutzwällen und Lärmschutzwänden oder passiv an den Gebäuden selbst z. B. mit neuen Fenstern umgesetzt werden.

 

RM Marewitz fragt, ob man tätig werden müsse.

 

Herr van de Water erläutert, dass es im Zuge des Planfeststellungsverfahrens zum 6streifigen Ausbaus der A 1 abgearbeitet werde. Das Problem sei, dass die Planfeststellung schon Jahre zurückliege und zu dem Zeitpunkt mit den damals gültigen Grenzwerten gearbeitet worden sei.

 

Herr Pröpper bestätigt, dass die Grenzwerte seit 1990 unverändert seien. Die Verkehrsbelastung werde als Prognose hochgerechnet, d. h. die Planfeststellung basiere auf Prognosewerte, nach Fertigstellung müsse verifiziert werden, ob die Prognose eingehalten sei.

 

RM Kuhlmann fragt, ob aufgrund des Gutachtens gravierende Maßnahmen auftauchen, sei es straßenverkehrsrechtlich oder Lärmsanierungsmittel, die beantragt werden können. Es sei wichtig für die Kommunikation mit der Bevölkerung, damit Anträge gestellt werden.

 

Herr Pröpper erläutert, dass es sich dabei um den 2. Teil des Lärmaktionsplans handele. Man sei jetzt im 1. Teil in Runde 4. Die Maßnahmen selbst werden nun fortgeschrieben oder ergänzt. In der Stufe 3 seien einige Maßnahmen, die mehr einen allgemeinen Charakter haben.

 

Auf Nachfrage von RM Kuhlmann bestätigt Herr Pröpper, dass es im Juli einen konkreten Plan mit den Maßnahmen geben werde.

Herr van de Water betont, dass es sich nur um Vorschläge handele, die mit dem Straßenbaulastträger, d. h. mit dem Bund abgestimmt werden müssten. Bisher konnte keine Einigung mit dem Straßenbaulastträger erzielt werden.

 

BV Stuckenberg fragt, ob die Stadt Bramsche verpflichtet sei, bestehende Bebauungspläne zu überprüfen und ggf. abzuändern. Könne jemand verpflichtet werden, der in der Nähe so einer Straße um- oder anbaut, dass er neue Fenster einbauen müsse.

 

Herr Pröpper erläutert, dass alle B-Pläne ihre Gültigkeit behalten, erst bei Änderungen mit den neuesten Daten ein schalltechnisches Gutachten angefertigt werden müsse. Er versichere, dass die Stadt Bramsche nicht verpflichtet werden könne, Bebauungspläne zu ändern.

 

Vors. Bergander lässt über die Vorlage WP 21-26/0399 abstimmen:

 

Abstimmungsergebnis:                 11 Stimmen dafür

  0 Stimmen dagegen

  0 Enthaltungen