Beschluss: einstimmig angenommen

Beschlussvorschlag:

 

  1. Zur Umsetzung der Bebauungspläne Nr. 201, 204, 205 und 206 wird ein Umlegungsverfahren gemäß § 46 Abs. 1 i. V. m. § 45 Satz 2 BauGB angeordnet.

 

  1. Dem Umlegungsausschuss wird nach § 46 Abs. 5 BauGB die Befugnis übertragen, dass der Gemeinde nach § 24 Abs. 1 Nr. 2 BauGB zustehende Vorkaufsrecht auszuüben. Die Übertragung gilt für alle Grundstücke im Umlegungsgebiet von der Bekanntmachung des Umlegungsbeschlusses nach § 50 BauGB bis zur Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit des Umlegungsplanes nach § 71 BauGB.

 

  1. Das geplante Umlegungsgebiet in den Gemarkungen Hesepe und Bramsche ist in dem beigefügten Lageplan gekennzeichnet. Die flurstücksscharfe Begrenzung des Umlegungsgebietes erfolgt durch Beschluss des Umlegungsausschusses.

 


RM Bergander erläutert kurz die Vorlage.

 

RV Müller lässt über den o.g. Beschlussvorschlag abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:                 36 Stimmen dafür

                                                                   0 Stimmen dagegen

                                                                   0 Enthaltungen