BGM Pahlmann verpflichtet RM Knölker, RM Westerhaus und RM Goda  gem. § 60 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.  Insbesondere weist er gem. § 43 NKomVG auf die Vorschriften der §§ 40 bis 42 NKomVG hin. Diese Vorschriften umfassen die Amtsverschwiegenheit, das Mitwirkungsverbot und das Vertretungsverbot. Er heißt Herrn Goda, Herrn Westerhaus und Herrn Knölker herzlich willkommen im Rat der Stadt Bramsche.