Sitzung: 07.12.2023 Rat
Vorlage: WP 21-26/0397
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bramsche beschließt gem. § 129 NKomVG über den Jahresabschluss 2022 und erteilt dem Bürgermeister für den Vollzug der Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2022 die Entlastung.
Der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 6.328.382,79 € ist gem.
§ 123 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zuzuführen.
Der Fehlbetrag des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von - 642.577,33 € ist gemäß
§ 24 Abs. 3 KomHKVo mit der Rücklage für Überschüsse des
außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 8.879.261,86 € zu verrechnen.
RM Lübbe trägt den Inhalt der Vorlage vor.
RV Müller lässt über den o.g. Beschlussvorschlag abstimmen.
Abstimmungsergebnis: 35 Stimmen dafür
0 Stimmen dagegen
1 Enthaltung (BGM Pahlmann)