Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bramsche beschließt die Richtlinie für
Geldanlagen nach § 30 KomHKVO in der als Anlage beigefügten Fassung.
RM Lübbe erläutert kurz die Vorlage.
RM Quebbemann spricht sich gegen diese Richtlinie aus. Sie ist nicht rund. Es ist nicht nachvollziehbar, warum eine Streuung nur auf 2 Kreditinstitute erfolgen muss.
RV Müller lässt über den o.g. Beschlussvorschlag abstimmen.
Abstimmungsergebnis: 26 Stimmen dafür
10 Stimmen dagegen
0 Enthaltungen