Beschluss: einstimmig mit Änderungen angenommen

Verw.-Angestellter Hintz stellt die Vorlage 21-26/0385 vor. Die neuen Richtsätze sollen zukünftig nach abgeleisteter Stunden vergütet werden und nicht wie bisher als Pauschale für die in der Satzung genannten Lehrgängen und Fortbildungen.

 

Vorsitzender Bei der Kellen schlägt vor, den Betrag der anfallenden Aufwandsentschädigung auf mindestens 25,00 EUR festzusetzen, unabhängig von der Stundenanzahl der abgeleisteten Fortbildungsdauer.

§ 14 des Satzungsentwurfes soll um § 14 Abs. 4 ergänzt werden, der den Mindestbetrag der Aufwandsentschädigung in Höhe von 25,00 EUR pro Lehrgang regelt, ergänzt werden.

 

Die Verwaltung wird beauftragt dem Verwaltungsausschuss und dem Rat einen entsprechend geänderten Satzungsentwurf für die weitere Beratung zur Verfügung zu stellen und eine sogenannte Strichvorlage zu erstellen.

 

Vorsitzender Bei der Kellen lässt über die Vorlage mit dem entsprechenden Auftrag zur Änderung der Satzung abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:                    9 Stimmen dafür

                                                                  0 Stimmen dagegen

                                                                  0 Enthaltungen