Beschluss: einstimmig angenommen

Beschlussvorschlag:

 

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 206 "Sanierungsgebiet Bahnhofsumfeld – Düstergatt" wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt.

 

  1. Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1 a BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt. Dabei werden die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet.

 

  1. Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird durchgeführt.

 

  1. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird, werden gem. § 4 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 1 BauGB unterrichtet und zur Äußerung, auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgefordert.

 

  1. Innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 206 "Sanierungsgebiet Bahnhofsumfeld – Düstergatt" wird der Bebauungsplan Nr. 16 „Bramscher Berg“ für das Flurstück 70/8 (teilw.) Flur 6 der Gemarkung Hesepe und die Flurstücke 65/5, 65/6, 69/11, 71/10, 79/4, 81/2, 81/3, 81/5, 81/7, 81/8, 81/9, 83/101 (teilw.), 261/6 (teilw.) und 859/81, Flur 1 der Gemarkung Bramsche und die 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 „Bramscher Berg“ aufgehoben.

 

  1. Der genaue Geltungsbereich in den Gemarkungen Bramsche und Hesepe ist in dem beigefügten Lageplan gekennzeichnet.

 


Hr. Tangemann stellt die Vorlage vor. Der Bebauungsplan ist zeitlich an das Umlegungsverfahren gebunden. Beide Verfahren müssen parallel vorangebracht werden.

 

Vors. Bergander lässt über die Vorlage abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:                 9 Stimmen dafür

                                                                0 Stimmen dagegen

                                                                1 Enthaltung