Beschluss: einstimmig angenommen

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die 52. Änderung des FNP - Ortsteil Hesepe - wird gemäß §2 Abs. 1 BauGB aufgestellt.

 

  1. Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird durchgeführt.

 

  1. Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs.6 Nr. 7 und § 1 a BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

 

  1. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, werden gem. § 4 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 1 BauGB unterrichtet und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgefordert.

 

  1. Der genaue Geltungsbereich ist in der beiliegenden Anlage gekennzeichnet.

 

 


Hr. Tangemann stellt die Vorlage vor. Die FNP-Änderung wird solange verfolgt, bis der neue FNP Rechtskraft erlangt. Sollte der neue FNP vor der Änderung Rechtskraft erlangen, wird das Verfahren zur Änderung eingestellt.

 

Vors. Bergander lässt über die Vorlage abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:                 9 Stimmen dafür

                                                                0 Stimmen dagegen

                                                                1 Enthaltung