Sitzung: 23.11.2023 Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt
Beschluss: einstimmig angenommen
Vorlage: WP 21-26/0381
Beschlussvorschlag:
- Die 52. Änderung des FNP - Ortsteil Hesepe - wird
gemäß §2 Abs. 1 BauGB aufgestellt.
- Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird durchgeführt.
- Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs.6
Nr. 7 und § 1 a BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die
voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem
Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.
- Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann,
werden gem. § 4 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 1 BauGB
unterrichtet und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen
Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgefordert.
- Der genaue Geltungsbereich ist in der
beiliegenden Anlage gekennzeichnet.
Hr. Tangemann stellt die Vorlage vor. Die FNP-Änderung wird solange verfolgt, bis der neue FNP Rechtskraft erlangt. Sollte der neue FNP vor der Änderung Rechtskraft erlangen, wird das Verfahren zur Änderung eingestellt.
Vors. Bergander lässt über die Vorlage abstimmen.
Abstimmungsergebnis: 9 Stimmen dafür
0 Stimmen dagegen
1 Enthaltung