Beschluss: einstimmig angenommen

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 204 "Sanierungsgebiet Bahnhofsumfeld – Südlich Zur Stiege" wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt.

 

  1. Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1 a BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt. Dabei werden die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet.

 

  1. Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird durchgeführt.

 

  1. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird, werden gem. § 4 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 1 BauGB unterrichtet und zur Äußerung, auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgefordert.

 

  1. Innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 204 "Sanierungsgebiet Bahnhofsumfeld – Südlich Zur Stiege" wird der Bebauungsplans Nr. 33 „Zur Stiege“ für die Flurstücke 4/44, 4/45, 4/47, 4/48, 4/49 und 8/7 Flur 6 der Gemarkung Hesepe und die Flurstücke 83/102 (teilw.), Flur 1 und 200/17 (teilw.) Flur 5 Gemarkung Bramsche aufgehoben.

 

  1. Der genaue Geltungsbereich in den Gemarkungen Bramsche und Hesepe ist in dem beigefügten Lageplan gekennzeichnet.

Hr. Tangemann stellt die Vorlage vor. Der Bebauungsplan ist zeitlich an das Umlegungsverfahren gebunden. Beide Verfahren müssen parallel vorangebracht werden.

 

Vors. Bergander lässt über die Vorlage abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:                 9 Stimmen dafür

                                                                0 Stimmen dagegen

                                                                1 Enthaltung