Sitzung: 08.11.2023 Ortsrat Schleptrup
Beschluss: mehrheitlich angenommen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 3, Enthaltungen: 2, Befangen: 0
Vorlage: WP 21-26/0231
Beschlussvorschlag:
Umwidmung:
Ein 171 Meter
langer Teilbereich der Varusstraße, bestehend aus dem Flurstück 75/5 der Flur
21, Gemarkung Schleptrup, und der 320 Meter lange, zum südlichen Verlauf der
Varusstraße gehörende Teilbereich, größtenteils bestehend aus dem Flurstück
48/32, und dem Flurstück 64/9, Flur 21, Gemarkung Schleptrup, werden in ihrem
Status als Gemeindeverbindungsstraße gemäß § 47 (2) NStrG (Niedersächsisches
Straßengesetz) geändert zu einer Ortsstraße gemäß § 47 (1) NStrG.
Neuwidmung:
Die ebenfalls
zum Flurstück 48/32 der Flur 21, Gemarkung Schleptrup gehörende 115 Meter lange
Wegefläche, die nach Osten abzweigt, sowie die Flurstücke 7/32 und 11/10 der
Flur 21, Gemarkung Schleptrup werden gemäß § 6 NStrG erstmalig dem öffentlichen
Verkehr uneingeschränkt gewidmet.
Teileinziehung:
Für das 171
Meter lange, im nördlichen Teil der Varusstraße liegende Teilstück, bestehend
aus dem Wegeflurstück 75/5, Flur 21, Gemarkung Schleptrup, wird neben der Umwidmung
zur Ortsstraße die Absicht erklärt, eine Teileinziehung gemäß § 7 NStrG
auszusprechen dergestalt, dass die Widmung auf Radfahrer- und Fußgängernutzung
beschränkt wird.
Die
beigefügten Pläne sind Bestandteil des Beschlusses.
ORM Ballmann bemängelt die Vorlage. In der Vorlage fehle die Begründung weshalb die Umwidmung und Neuwidmung erfolgen muss und welche Auswirkung sich daraus für die Anwohner ergibt. Unter diesen Umständen könne man nicht über die Vorlage entscheiden.
ORM von Dreele empfiehlt die Neuwidmung nicht zu genehmigen, da sich der Ortsrat bereits gegen den weiteren Ausbau des Baugebietes an der Varusstraße und für den Erhalt der Natur ausgesprochen habe.
OBM Görtemöller lässt über die Vorlage abstimmen.
Abstimmungsergebnis: 4 Stimmen dafür
3 Stimmen dagegen
2 Enthaltungen