Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 3, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Umwidmung:

Ein 171 Meter langer Teilbereich der Varusstraße, bestehend aus dem Flurstück 75/5 der Flur 21, Gemarkung Schleptrup, und der 320 Meter lange, zum südlichen Verlauf der Varusstraße gehörende Teilbereich, größtenteils bestehend aus dem Flurstück 48/32, und dem Flurstück 64/9, Flur 21, Gemarkung Schleptrup, werden in ihrem Status als Gemeindeverbindungsstraße gemäß § 47 (2) NStrG (Niedersächsisches Straßengesetz) geändert zu einer Ortsstraße gemäß § 47 (1) NStrG.

Neuwidmung:

Die ebenfalls zum Flurstück 48/32 der Flur 21, Gemarkung Schleptrup gehörende 115 Meter lange Wegefläche, die nach Osten abzweigt, sowie die Flurstücke 7/32 und 11/10 der Flur 21, Gemarkung Schleptrup werden gemäß § 6 NStrG erstmalig dem öffentlichen Verkehr uneingeschränkt gewidmet.

Teileinziehung:

Für das 171 Meter lange, im nördlichen Teil der Varusstraße liegende Teilstück, bestehend aus dem Wegeflurstück 75/5, Flur 21, Gemarkung Schleptrup, wird neben der Umwidmung zur Ortsstraße die Absicht erklärt, eine Teileinziehung gemäß § 7 NStrG auszusprechen dergestalt, dass die Widmung auf Radfahrer- und Fußgängernutzung beschränkt wird.

Die beigefügten Pläne sind Bestandteil des Beschlusses.

 


ORM Ballmann bemängelt die Vorlage. In der Vorlage fehle die Begründung weshalb die Umwidmung und Neuwidmung erfolgen muss und welche Auswirkung sich daraus für die Anwohner ergibt. Unter diesen Umständen könne man nicht über die Vorlage entscheiden.

 

ORM von Dreele empfiehlt die Neuwidmung nicht zu genehmigen, da sich der Ortsrat bereits gegen den weiteren Ausbau des Baugebietes an der Varusstraße und für den Erhalt der Natur ausgesprochen habe.

 

OBM Görtemöller lässt über die Vorlage abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:                 4 Stimmen dafür

                                                                3 Stimmen dagegen

                                                                2 Enthaltungen