Beschluss: einstimmig angenommen

Beschlussvorschlag:

 

Die „Nordtangente“, bestehend aus einem Teilbereich des Flurstücks 24/60 der Flur 5, Gemarkung Bramsche, einem Teilbereich des Flurstücks 49 der Flur 15, Gemarkung Hesepe, dem Flurstück 37 der Flur 22, Gemarkung Epe, und Teilbereichen des Flurstücks 38/2 der Flur 22, Gemarkung Epe, wird gemäß § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) dem allgemeinen öffentlichen Verkehr gewidmet. Die parallel zur Straßenfläche verlaufende Verkehrsfläche im Norden wird für den Fußgänger- und Radverkehr gewidmet. Die beigefügten Planausschnitte sind Bestandteil der Widmung.


Es wird über die Widmung der „Nordtangente“ abgestimmt.

 

Abstimmungsergebnis:                 12 Stimmen dafür

                                                                   0 Stimmen dagegen

                                                                   1 Enthaltung