Beschlussvorschlag:
Die „Nordtangente“, bestehend aus einem Teilbereich des Flurstücks 24/60 der Flur 5, Gemarkung Bramsche, einem Teilbereich des Flurstücks 49 der Flur 15, Gemarkung Hesepe, dem Flurstück 37 der Flur 22, Gemarkung Epe, und Teilbereichen des Flurstücks 38/2 der Flur 22, Gemarkung Epe, wird gemäß § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) dem allgemeinen öffentlichen Verkehr gewidmet. Die parallel zur Straßenfläche verlaufende Verkehrsfläche im Norden wird für den Fußgänger- und Radverkehr gewidmet. Die beigefügten Planausschnitte sind Bestandteil der Widmung.
Es wird über die Widmung der „Nordtangente“ abgestimmt.
Abstimmungsergebnis: 12 Stimmen dafür
0 Stimmen dagegen
1 Enthaltung