Beschluss: einstimmig angenommen

Beschlussvorschlag:

Die Wegefläche, bestehend aus den Flurstücken 21, 20, 51, 11/1, und 52 der Gemarkung Sögeln, Flur 12, wird gemäß § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) dem öffentlichen Verkehr, beschränkt auf Fahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft, gewidmet. Der beigefügte Plan ist Bestandteil der Widmung.

 

 


Nach kurzer Vorstellung von OBM Böselager empfehlt der Ortsrat entsprechend der Vorlage zu beschließen.

 

Abstimmungsergebnis:                 8 Stimmen dafür

                                                                 0 Stimmen dagegen

                                                                 0 Enthaltungen