Beschlussvorschlag:
Die Wegefläche, bestehend aus den Flurstücken 21, 20, 51, 11/1, und 52 der Gemarkung Sögeln, Flur 12, wird gemäß § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) dem öffentlichen Verkehr, beschränkt auf Fahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft, gewidmet. Der beigefügte Plan ist Bestandteil der Widmung.
Nach kurzer Vorstellung von OBM Böselager empfehlt der Ortsrat entsprechend der Vorlage zu beschließen.
Abstimmungsergebnis: 8 Stimmen dafür
0 Stimmen dagegen
0 Enthaltungen