BGM Pahlmann verpflichtet RM Riepe gem. § 60 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.  Insbesondere weist er gem. § 43 NKomVG auf die Vorschriften der §§ 40 bis 42 NKomVG hin. Diese Vorschriften umfassen die Amtsverschwiegenheit, das Mitwirkungsverbot und das Vertretungsverbot. Er heißt Herrn Riepe als Rückkehrer in den Rat herzlich willkommen.

 

RM Riepe freut sich darüber, wieder im Rat mitwirken zu können und auf eine überparteiliche gute Zusammenarbeit.