Beschlussvorschlag:

 

1.       Die Stadt Bramsche überträgt komplett die Aufgabe des flächendeckenden Ausbaus der sog. „Grauen Flecken“ auf Basis der „Gigabit-Richtlinie 2.0“ des Bundes auf den Landkreis Osnabrück (II. Ausbauphase). Der kommunale Eigenanteil an den Ausbaukosten wird dabei vom Landkreis Osnabrück durch die allgemeinen Deckungsmittel getragen.

 

2.       Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Öffentlich-rechtliche Vereinbarung für die Gigabitförderung (Gigabit-Richtlinie 2.0 „Graue Flecken“) in der vorliegenden Fassung zu unterzeichnen (Anlage 1).

 

3.       Für die abschließende Regelung zum Ausbau der sog. „Weißen Flecken“ (I. Ausbauphase) und die vollständige Kostenübernahme des kommunalen Ko-Finanzierungsanteils durch den Landkreis Osnabrück wird die anliegende Ergänzungsvereinbarung zur Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung „Weiße Flecken“ beschlossen (Anlage 2). Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Ergänzungsvereinbarung zur Öffentlich-rechtliche Vereinbarung „Weiße Flecken“ zu unterzeichnen.

 

4.       Der Ausbau in der Stadt Bramsche erfolgt nur, wenn die Förderquote der Bundes- und Landesförderung zusammen mindestens 75% beträgt. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass davon auszugehen ist, dass die Antragstellung für alle Kommunen vor dem Hintergrund der Rahmenbedingungen der Bundes- und Landesförderung über drei bis fünf Antragsjahre (2023 bis 2027) erfolgen wird.

 


ESTR Willems erläutert die Vorlage.

 

Zur Verdeutlichung der Notwendigkeit der vorgelegten Vorlage ergänzt ESTR Willems, dass die Folge der Privatisierung und Kommunalisierung der früheren Bundesaufgabe „Unterhaltung einer Kommunikations-Infrastruktur“ sei, dass öffentliche Haushalte in Bereiche einspringen müssen, wo es sich für private Unternehmen nicht rechne. Durch die Privatisierung werde nicht alles wirtschaftlicher, insbesondere in der Daseinsvorsorge. Hier gehe es um schnelles Internet. Das sei für Bürger aber vor allem auch für Unternehmen, gerade im ländlichen Bereich immer wichtiger.

 

Hinsichtlich der Finanzierung des Ausbaues durch die öffentliche Hand gab es einen Grundkonsens in allen Bundesländern, dass der Bund 50 % der Kosten übernehme und Land und Kommunen sich die anderen 50 % je zur Hälfte teilen. Das Land Niedersachsen habe, anders als alle anderen Bundesländer, nun angekündigt, sich aus der Mitfinanzierung herauszuziehen und im Entwurf des Landeshaushaltes 2024 keine Mittel mehr für den Ausbau des schnellen Internets berücksichtige. Am Beispiel des Landkreises Osnabrück bedeute das, dass rund 60 Mio. € Landesmittel für den Ausbau fehlen. Zusätzlich zum ohnehin hohen Anteil von 60 Mio. bedeute das insgesamt 120 Mio. €, die die Kommunen nicht leisten können. Für Bramsche würde das eine Verdoppelung des kommunalen Anteils von ca. 4 ½ Mio. € auf über 9 Mio. € verteilt auf 4 – 5 Jahre bedeuten. Dieses Beispiel sei nur zur Veranschaulichung, da die Finanzierung über eine erhöhte Kreisumlage und nicht über Investitionszuschüsse erfolgen solle. In „kommunaler Währung“ seien das rund 2 mittelgroße Kindergärten.

 

Für den Landkreis bedeute das, dass Bundesmittel i.H.v. 120 Mio. € verfallen, da Teillösungen nicht zulässig seien. Investitionen von rund 240 Mio. € würden nicht getätigt werden und etwa 40.000 Einwohner und rund 200 Betriebe (Zahlen Landkreis) würden kein schnelles Internet erhalten. Insgesamt gesehen sei das ein fatales Signal für den ländlichen Raum.

 

Zitat Resolution der NST Städteversammlung am 26.09.2023: „Es ist unverständlich, wenn die Landesregierung nun die Axt an einen wesentlichen maßgeblichen Standortfaktor legt.“

 

Zitat Stellungnahme aus der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände an die Landesregierung zum Entwurf des Landeshaushaltes: „Dies stellt einen maximalen Vertrauensschaden, gerade für die Menschen im ländlichen Raum dar. Angesichts der sich massiv verschlechternden kommunalen Finanzlage kann nicht erwartet werden, dass die Kommunen hier in die Bresche springen.“

 

Die Vorlage sei in der Hoffnung erstellt worden, dass die Abgeordneten des Nds. Landtages Prioritäten anders gewichten als die Landesregierung. Anträge auf Bundesförderung müssen bis Mitte Oktober gestellt werden. Seitens der Gemeinden und des Landkreises soll alles vorbereitet sein, jedoch mit ausdrücklichen Vorbehalt, dass auch die Landesfinanzierung komme und nur so die Gesamtfinanzierung gesichert sei. Er bitte daher um Zustimmung der Vorlage.

 

RV Müller lässt nach mehreren zustimmenden Vorträgen aus den Fraktionen über den o.g. Beschlussvorschlag abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:                 36 Stimmen dafür

                                                                   0 Stimmen dagegen

                                                                   0 Enthaltungen