Beschlussvorschlag:
Für die im Jahr 2023
anfallenden Gerichts-, Anwalts- und Prozessaufwendungen werden zusätzlich
70.000 € gemäß § 117 NKomVG überplanmäßig bereitgestellt.
RM Reyl erläutert kurz die Vorlage.
RV Müller lässt über den o.g. Beschlussvorschlag abstimmen.
Abstimmungsergebnis: 37 Stimmen dafür
0 Stimmen dagegen
0 Enthaltungen