1.       Die Stadt Bramsche überträgt komplett die Aufgabe des flächendeckenden Ausbaus der sog. „Grauen Flecken“ auf Basis der „Gigabit-Richtlinie 2.0“ des Bundes auf den Landkreis Osnabrück (II. Ausbauphase). Der kommunale Eigenanteil an den Ausbaukosten wird dabei vom Landkreis Osnabrück durch die allgemeinen Deckungsmittel getragen.

 

2.       Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Öffentlich-rechtliche Vereinbarung für die Gigabitförderung (Gigabit-Richtlinie 2.0 „Graue Flecken“) in der vorliegenden Fassung zu unterzeichnen (Anlage 1).

 

3.       Für die abschließende Regelung zum Ausbau der sog. „Weißen Flecken“ (I. Ausbauphase) und die vollständige Kostenübernahme des kommunalen Ko-Finanzierungsanteils durch den Landkreis Osnabrück wird die anliegende Ergänzungsvereinbarung zur Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung „Weiße Flecken“ beschlossen (Anlage 2). Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Ergänzungsvereinbarung zur Öffentlich-rechtliche Vereinbarung „Weiße Flecken“ zu unterzeichnen.

 

4.       Der Ausbau in der Stadt Bramsche erfolgt nur, wenn die Förderquote der Bundes- und Landesförderung zusammen mindestens 75% beträgt. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass davon auszugehen ist, dass die Antragstellung für alle Kommunen vor dem Hintergrund der Rahmenbedingungen der Bundes- und Landesförderung über drei bis fünf Antragsjahre (2023 bis 2027) erfolgen wird.

 

 


EStR Willems und Herr Sandhaus erläutern kurz die wichtigsten Eckpunkte zur Vorlage.

 

EStR Willems teilt mit, dass das Finanzierungskonzept für den Ausbau der sogenannten „Grauen Flecken“ nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes ursprünglich eine Kostenverteilung von 50% Bundesmittel, 25% Landesmittel und 25% kommunalen Mittel vorsah. Nach dem Entwurf des Landeshaushalts möchte sich das Land Niedersachsen jedoch aus der Mitfinanzierung gänzlich zurückziehen.

Dies würde ein Wegfall von rund 60 Mio. € an Landesmitteln für den gesamten Landkreis Osnabrück bedeuten. Es ist ausgeschlossen, dass diese Finanzierungslücke durch kommunale Haushaltsmittel geschlossen werden könnte.  Allein für die Stadt Bramsche beläuft sich die anteilige Gesamtsumme der Investitionen auf rund 18 Mio. Euro. Im Landkreis besteht zwischen Landkreis Osnabrück und Kommunen der Konsens, dass bei Entfallen der Landesförderung der Breitbandausbau in der Form nicht finanzierbar bzw. realisierbar sei. Über die kommunalen Spitzenverbände wird versucht, zum Beschluss des Haushaltes des Landes im Dezember 2023 einen Sinneswandel herbeizuführen. Der Beschluss der Vorlage in der vorliegenden Form wird seitens der Verwaltung weiterhin empfohlen, da die Stadt kein Risiko trägt, da die Vereinbarung über den Ausbau unter dem ausdrücklichen Vorbehalt einer Förderung von mindestens 75% aus Bundes- und Landesmitteln steht.

 

Herr Sieksmeyer erkundigt sich nach der Anzahl der Adressen im Bereich der „grauen Flecken“.

Herr Sandhaus antwortet es seien ca. 2.000.

 

 

Abstimmungsergebnis nach ausführlicher Beratung:

 

                                                11 dafür

                                                  0 dagegen

                                                  0 Enthaltungen