Sitzung: 18.09.2023 Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal
Beschluss: einstimmig angenommen
Vorlage: WP 21-26/0340
Die Verwaltung wird ermächtigt, mit dem Landkreis Osnabrück eine Zweckvereinbarung über die vorzeitige Übernahme der Zuständigkeit auf dem Gebiet des Waffengesetzes (WaffG) vor dem 01.01.2024 zu schließen
EStR Willems erläutert die Notwendigkeit einer Übergangsregelung vor Inkrafttreten der gesetzlichen Änderung der Zuständigkeit.
Abstimmungsergebnis: 11 dafür
0 dagegen
0 Enthaltungen