Beschluss: einstimmig angenommen

Die Verwaltung wird ermächtigt, mit dem Landkreis Osnabrück eine Zweckvereinbarung über die vorzeitige Übernahme der Zuständigkeit auf dem Gebiet des Waffengesetzes (WaffG) vor dem 01.01.2024 zu schließen

 

 


EStR Willems erläutert die Notwendigkeit einer Übergangsregelung vor Inkrafttreten der gesetzlichen Änderung der Zuständigkeit.

 

Abstimmungsergebnis:                 11 dafür

                                                                  0 dagegen

                                                                  0 Enthaltungen