Beschluss: einstimmig angenommen

 Beschlussvorschlag:

Als Vertrauensperson für die Schöffenwahl gem. § 40 Abs. 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) beim Amtsgericht Bersenbrück werden benannt:

 

  1. Herr Oliver Neils
  2. Herr Andreas Quebbemann

 

EStR Willems erläutert die Beschlussvorlage und teilt mit, dass jeweils die Vorsitzenden der beiden größten Ratsfraktionen als Vertrauenspersonen für Schöffenwahl im Schöffenwahlausschuss vorgeschlagen werden.

Die Wahl ist schriftlich durchzuführen, entsprechende Wahlzettel wurden seitens der Verwaltung vorbereitet und werden nunmehr an die Ratsmitglieder ausgeteilt.

Für die Wahl ist gem. § 40 GVG eine Zweidrittelmehrheit der anwesenden Ratsmitglieder erforderlich, was bei nunmehr anwesenden 32 Ratsmitgliedern in Summe 22 Stimmen bedeutet.

 

Wahlergebnis: Auf den Wahlvorschag Herrn Oliver Neils entfallen 30 Stimmen.

                           Auf den Wahlvorschlag Herrn Andreas Quebbemann entfallen 29 Stimmen.

 

Beide vorgeschlagenen Ratsmitglieder werden somit als Vertrauensperson für die Schöffenwahl in den Schöffenwahlausschuss benannt.