Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bramsche beschließt die aktualisierte Richtlinie für die Aufnahme von Krediten nach § 120 Abs. 1 NKomVG in Verbindung mit § 58 Abs. 1 Nr. 15 NKomVG.
RM Lübbe erklärt, dass es sich bei der Neufassung lediglich um redaktionelle Änderungen im Hinblick auf die gesetzlichen Grundlagen handelt.
RV Müller lässt über die Vorlage gem. Beschlussvorschlag abstimmen.
Abstimmungsergebnis: 30 Stimmen dafür
0 Stimmen dagegen
1 Enthaltung