Beschluss: einstimmig angenommen

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bramsche beschließt die aktualisierte Richtlinie für die Aufnahme von Krediten                     nach § 120 Abs. 1 NKomVG in Verbindung mit § 58 Abs. 1 Nr. 15 NKomVG.

 

RM Lübbe erklärt, dass es sich bei der Neufassung lediglich um redaktionelle Änderungen im Hinblick auf die gesetzlichen Grundlagen handelt.

 

RV Müller lässt über die Vorlage gem. Beschlussvorschlag abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis: 30 Stimmen dafür

                                            0 Stimmen dagegen

                                            1 Enthaltung