Sitzung: 15.06.2023 Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt
Beschluss: einstimmig angenommen
Vorlage: WP 21-26/0319
Beschlussvorschlag:
- Die 50.
Änderung des FNP - Ortsteil Achmer - wird gemäß §2 Abs. 1 BauGB
aufgestellt.
- Eine
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird
durchgeführt.
- Für die
Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs.6 Nr. 7 und § 1 a BauGB wird eine
Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen
Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und
bewertet werden.
- Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich
durch die Planung berührt werden kann, werden gem. § 4 Abs. 1 BauGB in
Verbindung mit § 3 Abs. 1 BauGB unterrichtet und zur Äußerung auch im
Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgefordert.
- Der
genaue Geltungsbereich ist in der beiliegenden Anlage gekennzeichnet.
Herr Tangemann stellt die Vorlage vor.
Vors. Bergander lässt nach ausführlicher Diskussion über die Beschlussvorlage WP 21-26/0319 abstimmen:
Abstimmungsergebnis: 11 Stimmen dafür
0 Stimmen dagegen
0 Enthaltungen