Beschluss: einstimmig angenommen

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die 50. Änderung des FNP - Ortsteil Achmer - wird gemäß §2 Abs. 1 BauGB aufgestellt.

 

  1. Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird durchgeführt.

 

  1. Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs.6 Nr. 7 und § 1 a BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

 

  1. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, werden gem. § 4 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 1 BauGB unterrichtet und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgefordert.

 

  1. Der genaue Geltungsbereich ist in der beiliegenden Anlage gekennzeichnet.

 

 


Herr Tangemann stellt die Vorlage vor.

 

Vors. Bergander lässt nach ausführlicher Diskussion über die Beschlussvorlage WP 21-26/0319 abstimmen:

 

Abstimmungsergebnis:                 11 Stimmen dafür

                                                                   0 Stimmen dagegen

                                                                   0 Enthaltungen