Beschlussvorschlag:

 

1.       Der Entwurf zur 46. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) – Ortsteil Hesepe und der Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden Fassung beschlossen.

 

2.       Der Entwurf zur 46. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) Ortsteil Hesepe und der Entwurf der Begründung werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

 

3.       Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1 a BauGB wurde eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet wurden.

 

4.       Der Umweltbericht mit spezieller Artenschutzprüfung (SAP) ist Bestandteil der Begründung.

 

5.       Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden, werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert.

 

6.       Gegenüber dem Aufstellungsbeschluss wurde der Geltungsbereich im Westen geringfügig verkleinert – Herausnahme der Straßenfläche „Riester Damm“. Die Genaue Abgrenzung ist in der Begründung zur Flächennutzungsplanänderung, Abb. 3, dargestellt.

 

 


Herr Tangemann stellt die Vorlage vor.

 

Vors. Bergander lässt über die Beschlussvorlage WP 21-26/0274 abstimmen:

 

Abstimmungsergebnis:                   6 Stimmen dafür

                                                                  3 Stimmen dagegen

                                                                  2 Enthaltungen