Sitzung: 15.06.2023 Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt
Beschluss: einstimmig angenommen
Vorlage: WP 21-26/0264
Beschlussvorschlag:
1. Der Entwurf der 49. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden Fassung beschlossen.
2. Der Entwurf der 49. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Entwurf der Begrünung wird gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
3. Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB wurden eine Umweltprüfung und eine spezielle Artenschutzprüfung vorgenommen, sowie eine schalltechnische Beurteilung erarbeitet, wodurch die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet wurden.
4. Der Umweltbericht ist Bestandteil der Begründung.
5. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird, werden gem. § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert.
6.
Gegenüber
dem Aufstellungsbeschluss wird der Geltungsbereich um einen Teilbereich des
Flurstücks 71/4 und des Flurstücks 37, jeweils in der Flur 21 der Gemarkung
Pente, erweitert.
7.
Der wirksame
Flächennutzungsplan soll im Geltungsbereich der 49. Änderung aufgehoben werden.
Herr Tangemann stellt die Vorlage vor.
Vors. Bergander lässt über die Beschlussvorlage WP 21-26/0264 abstimmen:
Abstimmungsergebnis: 11 Stimmen dafür
0 Stimmen dagegen
0 Enthaltungen