BD Müller erörtert die Flächennutzungsplanänderung (Umwidmung von landwirtschaftlicher Fläche in Wohnbaufläche) und den Entwurf des Bebauungsplans mit den Bebauungsvorschriften für das Baugebiet „Riester Damm“ und beantwortet dazu gestellte Fragen.

 

OM Jeurink möchte sichergestellt haben, dass alle Interessenten für Bauplätze von der Stadt Bramsche darüber informiert werden, dass es möglich ist, dass sich im Boden Kampfmittelreste von Bomben befinden könnten und das bei einer Räumung Kosten auf die Eigentümer der Grundstücke zukommen könnten. Es sei denn, dies kann grundsätzlich ausgeschlossen werden.

 

OM Sievert bittet darum zu prüfen, ob ein zweiter Zugang in das Gelände geschaffen werden muss.

 

Die Grünflächen (Hecken oder eine andere Bepflanzug) im Geltungsbereich des Bebauungsplans (grüne Fläche im Bebauungsplan) bleiben im Eigentum und in der Pflegeverantwortung der Stadt Bramsche.

 

Die Gestaltung der Grünflächen wird später festgelegt.

 

Es ist keine Gasleitung zur Versorgung der künftigen Hausbesitzer in das Baugebiet vorgesehen. Es wird viele verschiedene Möglichkeiten der Versorgung geben (z.B. Wärmepumpe in Verbindung mit den Stadtwerken oder durch eigene Systeme wie Photovoltaik).

OM Jeurink erkundigt sich nach der Möglichkeit Leerrohre für z.B. Wasserstoffversorgung zu legen.

BD Müller wird die Sache prüfen.

OM Jeurink möchte, dass die Interessenten im Vorfeld darüber informiert werden, welche Versorgungsmöglichkeiten es gibt.

BD Müller erklärt, dass dies bei jedem Baugebiet erfolgt.

 

Ob die „alte Eiche“, die sich im Bereich des geplanten Regenrückhaltebeckens befindet, erhalten werden kann, wird derzeit geprüft. Sollte sie aufgrund von Notwendigkeit doch gefällt werden müssen, wird gemäß der Baumschutzsatzung für entsprechenden Ersatz gesorgt. Die Planungen laufen derzeit mit dem Ziel, den Baum zu erhalten.

 

OM Jeurink möchte wissen, ob auf dem Lärmschutzwall keine Gabionenzäune (wie am Stapelberger Weg) geplant sind. BD Müller bestätigt dies. Es wird eine Wallanlage nach den zu erfüllenden rechnerischen Erfordernissen erstellt werden. OM Jeurink bemängelt die fehlenden Angaben zu den Maßen der geplanten Lärmschutzwände (z.B. die Höhe, den höchsten Punkt und die Entfernung von der Straße).  Desweiteren fragt er nach dem Grund der 25%- igen Dachneigung. BD Müller schildert, dass es dabei um Vorgaben für den Bau effizienter Photovoltaikanlagen geht, aber auch eine Vorgabe ist, um das Erscheinungsbild des gesamten Baugebietes den angrenzenden, gewachsenen Siedlungsbereichen anzupassen.

OM Jeurink erkundigt sich nach weiteren geplanten Lärmschutzmaßnahmen am Purenkamp/Sögelner Straße. BD Müller erklärt, dass hier aufgrund von Bestandschutz keine Handlungsnotwendigkeit gegeben ist und die Bewohner dort selbst tätig werden können (z.B. durch Austausch von Fenstern). Es wird auch dort nicht so eine Reflektion der Geräuschkulisse erwartet wie am Bahndamm.

 

OM Jeurink teilt mit, dass es in der Legende zum Bebauungsplan einen Fehler bezüglich der Bezeichnung der bebauten und überbaubaren Flächen gibt. BD Müller wird dies berichtigen lassen.

 

 

 

OM Jeurink fragt nach dem Beginn der Erschließung. BD Müller erklärt, dass die Ersterschließung sofort nach Erlangung der Rechtskraft des Bebauungsplanes beginnen soll, damit die Grundstücke sofort verkauft werden können. Der Endausbau erfolgt in der Regel, wenn ca. 95% der Gebäude im Plangebiet errichtet wurden.

 

OM Jeurink äußert Bedenken zum Verkauf der Grundstücke, da das Interesse an Neubauten aufgrund vieler Faktoren rückgängig ist und dann ein erschlossenes Baugebiet ohne Interessenten besteht.

BD Müller ist zuversichtlich, dass aufgrund der fehlenden Angebote für Baugrundstücke in Bramsche, die geplanten Grundstücke dort verkauft werden können.

 

OBM Fänger lässt zum TOP 6 Flächennutzungsplanänderung abstimmen.

 

Abstimmungsergbebnis:                                               6 Stimmen dafür

                                                                                                5 Stimmen dagegen

                                                                                                1 Enthaltung