Beschluss: einstimmig angenommen

Der Rat der Stadt Bramsche beschließt die aktualisierte Richtlinie für die Aufnahme von Krediten nach § 120 Abs. 1 NKomVG in Verbindung mit § 58 Abs. 1 Nr. 15 NKomVG.

 

 


Auf Anregung von Herrn Sieksmeyer wird künftig auch über Umschuldungen berichtet.

 

 

Abstimmungsergebnis:                 11 dafür

                                                                  0 dagegen

                                                                  0 Enthaltungen