Sitzung: 12.06.2023 Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal
Beschluss: einstimmig angenommen
Vorlage: WP 21-26/0316
Der Rat der Stadt Bramsche beschließt die aktualisierte Richtlinie für die Aufnahme von Krediten nach § 120 Abs. 1 NKomVG in Verbindung mit § 58 Abs. 1 Nr. 15 NKomVG.
Auf Anregung von Herrn Sieksmeyer wird künftig auch über Umschuldungen berichtet.
Abstimmungsergebnis: 11 dafür
0 dagegen
0 Enthaltungen