Beschlussvorschlag:

1.       Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 200 "Sanierungsgebiet Bahnhofsumfeld – Gerhart-Hauptmann-Straße“ mit örtlichen Bauvorschriften und der Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden Fassung beschlossen.

 

2.       Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 200 "Sanierungsgebiet Bahnhofsumfeld – Gerhart-Hauptmann-Straße“ mit örtlichen Bauvorschriften und der Entwurf der Begrünung werden gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

 

3.       Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB wurden eine Umweltprüfung und eine spezielle Artenschutzprüfung vorgenommen, sowie eine schalltechnische Beurteilung erarbeitet, wodurch die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet wurden.

 

4.       Der Umweltbericht ist Bestandteil der Begründung.

 

5.       Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird, werden gem. § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert.

 

 

 Abstimmungsergebnis:                                19 Stimmen dafür

                                                                  0 Stimmen dagegen

                                                                  0 Enthaltungen