Beschlussvorschlag:

1.       Der Entwurf der 49. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden Fassung beschlossen.

 

2.       Der Entwurf der 49. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Entwurf der Begrünung wird gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

 

3.       Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB wurden eine Umweltprüfung und eine spezielle Artenschutzprüfung vorgenommen, sowie eine schalltechnische Beurteilung erarbeitet, wodurch die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet wurden.

 

4.       Der Umweltbericht ist Bestandteil der Begründung.

 

5.       Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird, werden gem. § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert.

 

6.       Gegenüber dem Aufstellungsbeschluss wird der Geltungsbereich um einen Teilbereich des Flurstücks 71/4 und des Flurstücks 37, jeweils in der Flur 21 der Gemarkung Pente, erweitert.

 

7.       Der wirksame Flächennutzungsplan soll im Geltungsbereich der 49. Änderung aufgehoben werden.

 


Der Ortsrat beschließt gemäß der Vorlage.

 

Abstimmungsergebnis:                 8 Stimmen dafür

                                                                0 Stimmen dagegen

                                                                0 Enthaltungen