Beschlussvorschlag:

 

Die in der Anlage beigefügten ergänzten Richtlinien zur Vergabe von städtischen Baugrundstücken für Ein-, Zweifamilien- und Doppelhäuser werden beschlossen.


RM Bergander erläutert, dass die bisherigen Vergaberichtlinien allgemein etwas unbefriedigend sind.

Vieles sei bei der Vergabe von Baugrundstücken wünschenswert und alle Ratsmitglieder hätten hierzu sicherlich auch bestimmte Ideen, welche Kriterien bei der Vergabe berücksichtigt oder gewichtet werden sollten.

Allerdings gelte es die jeweilige Rechtsprechung zu beachten und bei der Aufstellung von neuen Richtlinien einzuhalten.

Eine Staffelung nach sozialen Gesichtspunkten (Einkommensgrenzen, Anzahl der Kinder usw.) sei möglich, nicht jedoch nach örtlichen Wohnverhältnissen (Ortsteile), auch wenn manche Ratsmitglieder es gerne so reglementieren würden.

 

RM Bergander erklärt, dass zukünftig gemäß der von der Verwaltung nach Gesprächen mit allen Ratsfraktionen im Rahmen einer interfraktionellen Besprechung überarbeiteten Vergaberichtlinien drei Lostöpfe gebildet werden und wie sich diese Lostöpfe zusammensetzen.

 

RM Hundeling entgegnet, dass es wünschenswert gewesen wäre, dass die Fraktionen etwas mehr Zeit zur Beratung über die Änderung der Richtlinien gehabt hätten. 

Aus Sicht der CDU Fraktion gibt es einige Verbesserungsvorschläge, welche in der nun zur Abstimmung vorliegenden Fassung nicht berücksichtigt wurden.

Sinnvoll wäre es, wenn die Anzahl der erforderlichen Kinder in LOS I auf zwei oder sogar ein Kind gesenkt werden würde, so dass mehr Haushalte die Chance hätten, in Lostopf I aufgenommen zu werden.

Leider wurde es auch versäumt, den Ortsräten mehr Einflussnahme auf die Grundstücksvergabe zu ermöglichen. Zumindest bei der Berücksichtigung der Grundstücksgrößen wäre es schön, wenn die Ortsräte ein Mitbestimmungsrecht hätten.

Unbefriedigend sei es auch, dass ehrenamtliches Engagement der Grundstücksbewerberinnen und                    -bewerber nicht als Kriterium bei der Vergabe berücksichtigt wird.

 

RM Hundeling plädiert dafür, dass die nun zur Beschlussfassung vorgelegten Vergaberichtlinien zumindest nach einem gewissen Zeitraum von ca. 2 Jahren evaluiert und ggf. nachgebessert werden sollten.

 

RM Ballmann teilt mit, dass sie der Vorlage nicht zustimmen könne, da die Einkommensgrenzen Ihrer Meinung nach zu hoch gewählt wurden.

So würden zu wenig Geringverdiener berücksichtigt bzw. würden zu viele Bewerber in den Lostöpfen I und II landen, was wiederum die Chancen für die Geringverdiener mindern würde.

 

RM Staas-Niemann dankt dem Fachbereich 4 und insbesondere der zuständigen Mitarbeiterin Frau Wedler für die umfassende Überarbeitung der Vergaberichtlinien.

Sie hält die Richtlinien für sehr ausgewogen, da das modifizierte Losverfahren eine gerechte Vergabe ohne Ansehen der Person vorsieht. Auch die Berücksichtigung von kinderreichen Familien, welches ein besonderes Anliegen der CDU-Fraktion war, ist mit der Bildung eines weiteren Lostopfes gegeben.

Die Berücksichtigung Einheimischer wurde im rechtlich möglichen Rahmen eingearbeitet.

Auch sei es gelungen, eine weitere soziale Komponente zu berücksichtigen, nämlich eine Staffelung der Grundstückspreise je nach Einkommenshöhe.

Alternativ zu einem Losverfahren, welches offenbar von einer Fraktion rigoros abgelehnt wird, käme nur ein Punktesystem in Betracht. Dieses sei aber nach ihrer Erkenntnis keineswegs einfacher und gerechter, da hier große Schwierigkeiten in der Punktevergabe zu erwarten wären.

Wünschenswert sei es, dass die nun vorliegenden Richtlinien mit großer Mehrheit angenommen werden würden. 

 

RM Neils ist der Meinung, dass man niemals eine absolute Gerechtigkeit erzielen könne, da jeder Gerechtigkeit anders beurteilen würde.

Gleichwohl sei es gelungen, die Vergaberichtlinien absolut rechtssicher aufzustellen. Nun müsse geschaut werden, was sich aus der tatsächlichen Anwendung der Richtlinien bei der Vergabe der Baugrundstücke ergibt. Die nächsten Vergaben von Grundstücken in den Baugebieten Kalkriese, Ueffeln, Lappenstuhl und Hesepe werde zeigen, ob die gewählten Kriterien in den Vergaberichtlinien sich bewähren oder angepasst werden müssen.

Die SPD Fraktion sei jederzeit gesprächsbereit, wenn Änderungen oder Optimierung der Richtlinien nach einer gewissen „Testphase“ interfraktionell besprochen werden sollen.

 

RM Sieksmeyer befürwortet es, dass auch Konzeptvergaben mit entsprechend formulierten Zielsetzungen außerhalb der Anwendung der Vergaberichtlinien durchgeführt werden können.

Er würde es begrüßen, wenn in größeren Baugebieten eine Quotierung bzgl. Ein- und Zweifamilienhäuser aber auch Reihen- oder Mehrfamilienhäuser vorgenommen werden würde, so dass auch Familien mit geringerem Einkommen die Chance auf Eigentumswohnraum haben, was üblicherweise eher beim Kauf einer Wohnung als beim Bau/Kauf eines kompletten Eigenheimes zu realisieren sei. 

 

RM Hundeling schlägt vor, den genauen Zeitpunkt der Evaluierung der Richtlinien per Abstimmung festzulegen.

 

EStR Willems erläutert, dass eine Evaluierung jederzeit auf Wunsch einer Fraktion auf die Tagesordnung des Fachausschusses und des Rates gesetzt werden könne, so dass nun kein genauer Zeitpunkt festgelegt werden muss.

 

RM Neils betont nochmals das Angebot, sich nach der Vergabe der Grundstücke in den Baugebieten Kalkriese, Ueffeln, Lappenstuhl und Hesepe interfraktionell zusammenzusetzen und über die Erfahrungen mit den neuen Vergaberichtlinien auszutauschen.

 

RV Müller lässt über den o.g. Beschlussvorschlag abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:           23 Stimmen dafür

                                                            5 Stimmen dagegen

                                                            2 Enthaltungen