Beschluss: einstimmig angenommen

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Bramsche bewilligt überplanmäßige Aufwendungen gemäß § 117 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz für die Zuführung zu den Pensionsrückstellungen in Höhe von 672.723,00 € und zu den Beihilferückstellungen in Höhe von 139.672,00 €, gemindert um die noch zu Verfügung stehenden Mittel aus den Planansätzen 2022 von 42.017,27 €.

 

Insgesamt überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 770.377,73 €.

 

Die überplanmäßigen Aufwendungen werden gedeckt durch entsprechende Mehrerträge bei den Anteilen an der Einkommensteuer.

 

 

 


RM Reyl erläutert kurz die Vorlage.

 

RV Müller lässt über den o.g. Beschlussvorschlag abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:            30 Stimmen dafür

                                                             0 Stimmen dagegen

                                                             0 Enthaltungen