Beschluss: einstimmig angenommen

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Bramsche beschließt gem. § 129 NKomVG über den Jahresabschluss 2021 und erteilt dem Bürgermeister für den Vollzug der Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2021 die Entlastung.

Der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 3.594.227,36 € ist gem.

§ 123 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zuzuführen.

 

Der Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 961.121,60 € ist gemäß

§ 123 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zuzuführen.

 

 


Frau Göhler und Frau Bodensiek stellen den Jahresabschluss 2021 vor. Alle Fragen werden beantwortet.

 

Es wird die Anregung geäußert, die Pro-Kopf-Verschuldung sollte nicht nur auf der Grundlage der Schulden ermittelt werden, sondern im Verhältnis mit dem Eigenkapital.

Dies sollte zukünftig beachtet werden.

 

 

Über die Vorlage wird mit folgendem

 

Abstimmungsergebnis:   11 Stimmen dafür

                                               0 Stimmen dagegen

                                               0 Enthaltungen

 

abgestimmt.