Sitzung: 27.02.2023 Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal
Beschluss: einstimmig angenommen
Vorlage: WP 21-26/0240
Beschlussvorschlag:
Der Rat der
Stadt Bramsche beschließt gem. § 129 NKomVG über den Jahresabschluss 2021 und
erteilt dem Bürgermeister für den Vollzug der Haushaltswirtschaft im
Haushaltsjahr 2021 die Entlastung.
Der
Überschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 3.594.227,36 € ist gem.
§ 123 Abs.
1 Nr. 1 NKomVG der Rücklage aus Überschüssen des
ordentlichen Ergebnisses zuzuführen.
Der Überschuss des außerordentlichen
Ergebnisses in Höhe von 961.121,60 € ist gemäß
§ 123 Abs.
1 Nr. 2 NKomVG
der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zuzuführen.
Frau Göhler und Frau Bodensiek stellen den Jahresabschluss 2021 vor. Alle Fragen werden beantwortet.
Es wird die Anregung geäußert, die Pro-Kopf-Verschuldung sollte nicht nur auf der Grundlage der Schulden ermittelt werden, sondern im Verhältnis mit dem Eigenkapital.
Dies sollte zukünftig beachtet werden.
Über die Vorlage wird mit folgendem
Abstimmungsergebnis: 11 Stimmen dafür
0 Stimmen dagegen
0 Enthaltungen
abgestimmt.