Eine Bürgerin fragt, ob im Zuge der Neugestaltung des Bahnhofumfeldes die Möglichkeit bestehe, anstelle des Fahrstuhls an der Überführungsbrücke, der oft nicht funktionstüchtig sei, eine Rampe zu errichten. 

 

Herr Tangemann erklärt, dass sich das bestehende Bauwerk nicht im Eigentum der Stadt Bramsche befinde und man keinen Einfluss auf die bauliche Gestaltung habe. Selbstverständlich seien Rampen sinnvoller als Fahrstühle. Die Bahn habe aufgrund der dortigen Höhenunterschiede dies bereits vor Jahren ausgeschlossen. Gleichwohl werden im Zuge des Sanierungsprojektes weitere Gespräche mit der Bahn stattfinden, bei denen die Anregung zur Errichtung von Rampen nochmals vorgebracht werde.

 

Eine weitere Bürgerin stellt folgende Fragen an die Verwaltung:

 

1.       Wer besitzt die Nutzungsrechte an dem Radweg im Bereich des Dallmann-Geländes?

2.       Besitzt die Stadt Bramsche noch die Nutzungsrechte für den direkten Hafenbereich Bergschneider?

3.       Und wenn nicht, ab wann hatte die Stadt diese Rechte nicht mehr?

4.       Hat die Stadt Bramsche noch Einfluss darauf, wenn die Fa. Bergschneider in diesem Bereich Veränderungen vornimmt?

5.       Wer ist für die Pflege in diesem Bereich zuständig?

6.       Wie wird der Bürger hierüber informiert?

 

Herr Tangemann wird der Bürgerin die Antworten zukommen lassen.

 

Die Bürgerin bittet, die Antworten mit an das Protokoll anzuhängen. (s. Anlage 1)