Sitzung: 27.02.2023 Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal
Beschluss: einstimmig angenommen
Vorlage: WP 21-26/0221
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bramsche bewilligt überplanmäßige
Aufwendungen gemäß § 117 Abs. 1 Niedersächsisches
Kommunalverfassungsgesetz für die Zuführung zu den Pensionsrückstellungen in
Höhe von 672.723,00 € und zu den Beihilferückstellungen in Höhe von 139.672,00
€, gemindert um die noch zu Verfügung stehenden Mittel aus den Planansätzen
2022 von 42.017,27 €.
Insgesamt
überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 770.377,73 €.
Die überplanmäßigen
Aufwendungen werden gedeckt durch entsprechende Mehrerträge bei den Anteilen an
der Einkommensteuer.
Über die Vorlage wird mit folgendem
Abstimmungsergebnis: 11 Stimmen dafür
0 Stimmen dagegen
0 Enthaltungen
abgestimmt.