OBM Bei der Kellen unterbricht die Sitzung und begrüßt Herrn Finke.

 

Herr Finke berichtet, dass ab der 7. oder 8. KW die Lichter der Windräder im Windpark abgestellt werden. Die Realisierung des neuen Windparks wird sich hinziehen. Das Raumordnungsprogramm hat im 2. Quartal 2023 die Offenlegung. Der ungefähre Zeitpunkt des Baubeginns wird ca. Ende 24, Anfang 25. erfolgen. Die Stadt Bramsche hat die Möglichkeit, weitere ausgewiesene Flächen zu ergänzen, um die Ausbauziele 2030 zu erreichen. Aktuell werden neue Nutzungsverträge mit den Flächeneigentümern ausgearbeitet.

 

ORM Negel fragt, ob die Anlage wieder als Bürgerwindpark geplant sei. Herr Finke bejaht das und erläutert, dass es eine komplett neue Gesellschaft wird, allerdings nach Vorbild des alten Windparks.

 

BD Müller erläutert, dass der Landkreis als Flächenziel mindestens 1,01 % als Windparkflächen zur Verfügung stellen muss, 0,8 % seien bereits bebaut. Dies würde zunächst nur eine moderarte Steigerung bedeuten, eine genaue Flächenvorgabe und deren Verteilung auf das Landkreisgebiet steht aber noch aus.

 

OBM Bei der Kellen berichtet, dass der Ortsrat den Landkreis bezüglich einer besseren Mobilfunkversorgung anschreiben wird. Der Landkreis wird danach an die Mobilfunkanbieter herantreten. Dieses Vorgehen ist einstimmig gewünscht. ORM Ballmann berichtet in diesem Zug über eine Unterschriftensammelaktion, die an den Landkreis gesendet wird. Über 150 Unterschriften sind zusammengetragen worden.

 

BD Müller berichtet, dass es beim Thema Campingplatz nichts Neues gibt. In den nächsten Wochen wird es aber einen neuen Sachstand geben. Die Pflanzenkläranlage hat Bestandsschutz bis 2030 und ist nicht ursächlich für die gemessenen Verunreinigungen. Es wurde Proben der Wasserqualität genommen und gemessen. Hierbei gab es Auffälligkeiten, aber diese sind nicht auf die Pflanzenkläranlage zurückzuführen.

 

Bezüglich des Bebauungsplanes „Zu den Dieven“, liegt das Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans zur Genehmigung beim Landkreis. Die Kaufinteressenten werden angeschrieben, nachdem der Bebauungsplan Rechtskraft erreicht hat.