OBM Marewitz liest die Beantwortung der Anfragen und Anregungen aus der Sitzung vom 17.11.2022 vor. Diese werden um folgende Gesichtspunkte ergänzt:

 

  1. OBM Marewitz teilt mit, dass es nach Rücksprache mit Herrn Sandhaus keine neuen positiven Nachrichten gebe. Der private Anbieter „Glasfaser NordWest“ habe Lappenstuhl abgelehnt. Aktuell sei die Verwaltung im Gespräch mit der Telekom, die die Sachlage überprüfe. Man müsse weiter abwarten.
  2. Auch mit Herrn Plewa hat OBM Marewitz Rücksprache gehalten. Die Geschwindigkeitsmessungen im Bereich der Kanalstraße werden in den nächsten Tagen vorgenommen.
  3. Außerdem habe Herr Plewa festgestellt, dass doch eine Gefahrensituation am Heidering vorliege. Die Findlinge wurden daraufhin entfernt.
  4. BD Müller erläutert, dass sich der Betriebshof um den Rückschnitt der Bepflanzung am Radweg im Bereich der Gewerbefläche Dallmann kümmere, sofern dies erforderlich sei. Außerdem werden Teilbereiche des Weges nachgeschottert. Eine vollständige Schotterung finde nicht statt.
  5. OBM Marewitz berichtet, dass der Betriebshof die unteren Mülleimer der Hundekotbeutelspender ggfs. gegen „normale“ Mülleimer austauschen werde. Der Betriebshof rate von weiteren Hundekotbeutelspendern ab.
  6. Die Anfrage von ORM Lamla bezüglich der eigenen Zufahrt der Fa. Leiber wurde missverstanden. OBM Marewitz erläutert, dass es um die zusätzliche Zufahrt der Fa. Leiber in der Straße „Im Faldieke“ ginge. Herr van de Water werde die Angelegenheit überprüfen.

 

 

Seitens der Bürger kam es in der Vergangenheit zur der Frage, ob es rechtens sei, dass in den Seitengräben an der Kanalstraße Stützmauern von privaten Grundstücksbesitzern errichtet wurden.

BD Müller äußert sich dazu. Seitens der Verwaltung wurde überprüft, ob möglicherweise über die Grundstücksgrenzen hinaus gebaut wurde. Dies sei teilweise nur minimal der Fall und gebe keinen Anlass dazu tätig zu werden. Auch die Pflege und Wartung könne ohne Beeinträchtigung durch den Betriebshof vorgenommen werden.

Wichtiger sei die Überprüfung der Leistungsfähigkeit der Seitengräben. Der Fall liege zuständigkeitshalber der Wasserbehörde des Landkreises Osnabrück vor. Der Landkreis wird eine Anhörung der Anwohner vornehmen und ggfs. eine nachträgliche Genehmigung dieser Stützmauern fordern.