Sitzung: 08.12.2022 Rat
Beschluss: mehrheitlich mit Änderungen angenommen
Beschlussvorschlag:
Die in der Anlage beigefügte
Richtlinie zur Förderung des käuflichen Erwerbs von Lastenfahrrädern und
Kinderanhängern wird unbefristet beschlossen.
BGM Pahlmann erläutert kurz die Vorlage.
RM Staas-Niemeyer ist der Meinung, dass in der ursprünglich
beschlossenen Richtlinie Kinderanhänger herausgenommen worden seien. In der
jetzt vorgelegten Richtlinie seien sie wieder berücksichtigt worden. Sie bittet
um Überprüfung, ob das tatsächlich so war und bittet um Änderung der jetzt vorgelegten
Richtlinie, wenn die Überprüfung ergebe, dass Kinderanhänger nicht
berücksichtigt wurden.
RM Kuhlmann habe von der N-Bank die schriftliche Bestätigung
erhalten, dass Fördermittel bereitgestellt werden und sie sehe daher nicht die
Erforderlichkeit, 27.000,00 € seitens der Stadt zur Verfügung zu stellen, wenn
Bürger und Bürgerinnen auch vom Land Niedersachen Fördermittel erhalten
können.
RM Weinert stellt klar, dass es um die Richtlinie gehe und
nicht um das Geld.
RM Marewitz berichtet, dass es aktuell keine Gelder vom Land
Niedersachsen gebe, die Stadt Bramsche aber welches zur Verfügung stellen
könne. Sie gehe davon aus, dass sich durch eine mögliche Förderung mehr
Menschen für die Anschaffung von Lastenfahrrädern entscheiden werden.
RM Ballmann kann dieser Förderung nicht zustimmen, da sie
der Meinung sei, dass mögliche Nutznießer lediglich diejenigen sein werden, die
sie eigentlich gar nicht bräuchten.
RM Quebbemann möchte wissen, wie viele Anträge bei der Stadt
eingegangen seien, die mangels Richtlinie nicht beschieden werden konnten. Auch
möchte er wissen, was dagegenspreche, auf die Landesförderung zu verweisen. Er
sei der Meinung, dass die Stadt nicht zusätzliche Mittel zur Verfügung stellen
und Verwaltungskapazitäten binden müsse.
BD Müller erklärt, dass mangels Werbung hinsichtlich der Förderung keine
Anträge vorliegen würden.
RV Müller lässt darüber abstimmen, die Richtlinie in der ursprünglichen Form
der alten Vorlage unbefristet zu beschliessen.
Abstimmungsergebnis:
21 Stimmen dafür
12 Stimmen dagegen
0 Enthaltungen