Verw.-Ang. Hintz verliest zur Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die seitens der Verwaltung erteilten und dem Protokoll anliegenden Antworten und führt aus wie im Falle einer Obdachlosigkeit, eine Unterbringung erfolgt. Grundsätzlich können die Ordnungsbehörden und die Polizei nach § 11 NPOG (Niedersächsisches Polizeigesetz) die erforderlichen Maßnahmen ergreifen um eine Gefahr abzuwenden, nämlich die der Obdachlosigkeit der damit erfolgten Sicherung des Schutzes eines Individualgutes. Er führt aus, wie die Zusammenarbeit mit der Polizei erfolgt und beantwortet die Fragen der Ausschussmitglieder.