Beschluss: zur Kenntnis

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadt Bramsche schließt mit dem Landkreis Osnabrück die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zu den Schulsachkosten nach § 118 NSchG in der anliegenden Fassung ab.


ESTR Willems berichtet, dass das Rechtsamt des Landkreises die Auffassung vertritt, dass die in der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vorgesehene pauschale Erstattung der Sachkosten nicht mit den schulrechtlichen Regelungen vereinbar ist. Der Landkreis hat aber signalisiert, dass an den ausgehandelten Zahlen zunächst nichts geändert wird und die Abschläge auf Grund der Regelung, die eigentlich vereinbart werden sollte, gezahlt werden. Die Haushaltsansätze können so bestehen bleiben.

Es hat keinen Zweck, über diese Vereinbarung, die so nicht zustande kommen wird, zu beschließen. Die Vorlage sollte daher ohne Beschlussfassung zur Kenntnis genommen werden.

 

Der Ausschuss folgt dieser Empfehlung und nimmt die Vorlage zur Kenntnis.