Beschluss: Vorlage/Antrag zurückgezogen

Die Stadt Bramsche schließt mit dem Landkreis Osnabrück die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zu den Schulsachkosten nach § 118 NSchG in der anliegenden Fassung ab.

 

 


EStR Willems informiert darüber, dass der Landkreis nachträglich Bedenken gegen seinen Entwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung geäußert hat.  Der Landkreis arbeitet zurzeit an einer geeigneten Form einer neuen Vereinbarung. Die vorgesehene Erhöhung der Schulsachkosten ist dadurch aber nicht in Frage gestellt. Der Ansatz im Haushaltsplan 2023 kann daher bestehen bleiben. Dies ist mit dem Landkreis  so besprochen.

 

 

Die Vorlage wird daher zurückgezogen, die Beschlussfassung entfällt.