Beschluss: zur Kenntnis

ESTR Willems stellt die Vorlage WP 21-26/0199 vor. Zu dieser Vorlage hat sich im Laufe der vorletzten Woche eine Änderungsoption ergeben, die sich momentan noch im Gesetzgebungsverfahren befindet.

Bislang waren die Kommunen nach Einführung des § 2b Umsatzsteuergesetz zur Erhebung der Umsatzsteuer nach Ablauf der dort genannten Übergangsfrist ab dem 01.01.2023 verpflichtet. Der seit letzter Woche vorliegende Gesetzesentwurf sieht vor, die Übergangsregelung noch einmal um zwei weitere Jahre bis zum 01.01.2025 zu verlängern. ESTR Willems plädiert auf eine landkreisweite Entscheidung der Gemeinden zu wann von der Erhebung der Umsatzsteuer Gebrauch gemacht werden solle und empfiehlt dem Ausschuss über die Vorlage vorerst unter Vorbehalt zu entscheiden.

 

RM Görtemöller plädiert dafür von den weiteren zwei Jahren der Übergangsfrist Gebrauch zu machen und schlägt vor über die Vorlage lediglich zur Kenntnisnahme abzustimmen. Die endgültige Entscheidung soll den folgenden Gremien überlassen werden. 

 

Vorsitzender Bei der Kellen lässt über den Vorschlag von RM Görtemöller die Vorlage lediglich zur Kenntnis zu nehmen abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:                                 10 Stimmen dafür

                                                                  0 Stimmen dagegen

                                                                0 Enthaltungen