Beschluss: einstimmig angenommen

Beschlussvorschlag:

 

Es wird festgestellt, dass die Mitgliedschaft des Ortsratsmitglieds Herrn Maximilian Busch durch Verlust der Wählbarkeit nach § 52 Abs. 1 Nr. 2 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz beendet ist.

 

 

 


OBM Clausing teilt dem Ortsrat mit, dass ORM Maximilian Busch dem Ortsrat am 08.09.2022 mitgeteilt hatte, dass er aufgrund seiner beruflichen Neuorientierung ab dem 01.10.2022 keinen Wohnsitz im Ortsteil Ueffeln haben wird. Zu den Voraussetzungen der Wählbarkeit gehört das Vorliegen eines Wohnsitzes. Durch seinen Wegzug aus dem Gebiet des Ortsteils Ueffeln hat Herr Busch somit seine Wählbarkeit für den Ortsrat Ueffeln verloren.

 

OBM Clausing wünscht Herrn Busch für die Zukunft alles Gute und lässt über den oben genannten Beschlussvorschlag abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:                 8 Stimmen dafür

                                                                0 Stimmen dagegen

                                                                0 Enthaltungen