Beschluss: einstimmig angenommen

Beschlussvorschlag:

 

Der Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bramsche wird in der vorliegenden Form als Planungsgrundlage für den Brandschutz der Stadt Bramsche zur Kenntnis genommen. Über die Bereitstellung von Haushaltsmitteln zur Umsetzung einzelner vorgeschlagener Maßnahmen wird im Rahmen der jährlichen Haushaltsberatungen entschieden.

 

 

 


RM Bei der Kellen erläutert die Vorlage WP 21-26/0139 und erklärt, warum die Ergänzungsvorlage WP 21-26/0139-1 erstellt wurde.

 

RM Quebbemann ist der Meinung, dass nicht abgestimmt werden müsse, sondern den Bedarfsplan wie sonst auch bei Mitteilungsvorlagen nur zur Kenntnis zu nehmen und die weitere Beratung dann in der nächsten Ratssitzung stattfinden zu lassen.

 

RV Müller stellt klar, dass es sich bei der Vorlage WP 21-26/0139-1 um eine Beschlussvorlage handele.

 

ESTR Willems erklärt, dass man eine Kenntnisnahme in Form eines Beschlusses dokumentieren könne. Maßgeblich sei hier § 7 Abs. 1 der Geschäftsordnung, der besage, dass, wenn eine Beschlussempfehlung durch den Verwaltungsausschuss abgegeben wurde, diese Grundlage der Beschlussfassung sei, soweit keine abweichenden Anträge gestellt werden. Der Verwaltungsausschuss habe diese Beschlussempfehlung abgegeben und daher sei jetzt darüber abzustimmen. Wer dem nicht zustimmen möchte, könne sich enthalten.

 

RM Quebbemann beantragt, über die Vorlage nicht abzustimmen.

 

ESTR Willems erklärt, dass man einen solchen Antrag nicht stellen könne, höchstens den Antrag auf Nichtbefassung. Wenn man der Vorlage nicht zustimmen möchte, könne man ablehnen oder sich enthalten.

 

RV Müller lässt über den o.g. Beschlussvorschlag abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:                 28 Stimmen dafür

                                                                   0 Stimmen dagegen

                                                                   7 Enthaltungen