1.       RM Rothert möchte von der Verwaltung wissen, was die Stadt in die Wege geleitet habe, um Strom und Gas zu sparen.

 

BGM Pahlmann erklärt dazu, dass eine ganze Reihe von Maßnahmen in Kooperation mit der Stadtwerke Bramsche GmbH besprochen wurden. Damit keine dieser Maßnahmen vergessen werde, halte er es für besser eine Aufstellung dazu dem Protokoll beizufügen. (Siehe Anlage)

 

2.       RM von Dreele spricht die Taxisituation in Bramsche an. Es habe bereits mehrere Gespräche mit den Taxiunternehmen und der Gastronomie gegeben. Nach Rücksprache mit der Gastronomie sei sie der Meinung, dass sich an der Situation insbesondere in den späten Abendstunden unter der Woche und an den Wochenenden nichts verbessert, sondern eher verschlechtert habe. Sie habe mit einem Taxiunternehmen aus Wallenhorst gesprochen, welches grundsätzlich nicht außerhalb seiner Betriebssitzgemeinde Fahrzeuge bereithalten, aber bei konkreter vorheriger telefonischer Bestellung aus Bramsche die Fahrgäste fahren dürfe. Dort würden vermehrt verzweifelte Fahrgäste aus Bramsche anrufen, damit sie ein Taxi bekommen. Sie möchte wissen, wie der aktuelle Stand bzw. das weitere Vorgehen in Bramsche im Hinblick auf die Taxiversorgung sei. Was gedenke die Stadt Bramsche zu tun, um die ansässigen Taxiunternehmen dazu zu bringen, mehr Bereitschaft vor Ort zur Verfügung zu stellen.

 

RV Müller erklärt, dass die Verwaltung eine schriftliche Antwort dem Protokoll beifügen werde.

 

Beantwortung durch Herrn Hintz:

 

Taxiunternehmen benötigen eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz                                                         (PBefG); zuständig für die Erteilung der Genehmigung und die Überwachung der Vorgaben des PVefG in Bezug auf den Verkehr mit Taxen ist gemäß § 16 Abs. 4 Nr. 1 a) ZuStVO-Verkehr der Landkreis Osnabrück. In den letzten Jahren haben auf Initiative der Stadt Bramsche insgesamt 4 Besprechungstermine zu diesem Thema unter Teilnahme des Landkreises Osnabrück, Vertreter der Taxiunternehmen sowie der Ratsfraktionen stattgefunden, an welchen die Stadt Bramsche aufgrund fehlender Zuständigkeit nur moderierend teilgenommen hat. Im Ergebnis sind an Freitagen und Samstagen Taxen ganztägig und in der Zeit von sonntags bis donnerstags nur von ca. 7:00 Uhr bis 21:00 Uhr verfügbar. Sofern an den letztgenannten Tagen der Bedarf nach einem Taxi zwischen 21:00 Uhr und 7:00 Uhr besteht, ist dieses bis 21:00 Uhr des gleichen Tages vorzubestellen.

 

Die Unternehmen sind sich einer 24-stündigen Betriebspflicht gemäß § 21 PBefG bewusst, tragen jedoch vor, dass ein Bedarf für die Stadt Bramsche nicht gesehen wird und ein entsprechendes Angebot mangels ausreichender Nachfrage auch unwirtschaftlich ist.

Im Falle einer Durchsetzung einer 24-stündigen Betriebszeit durch den Landkreis besteht die Gefahr, dass die Unternehmen ihre Taxilizenzen zurückgeben und dafür einen Mietwagendienst eröffnen. Hierbei besteht keine Beförderungspflicht rund um die Uhr.

 

In den Sitzungen des Ausschusses für Feuerwehr und Ordnung vom 20.10.2014 und 09.02.2015 ist zu diesem Thema berichtet worden.

 

3.       RM Ballmann berichtet, dass der Fahrradweg bzw. kombinierte Rad- und Fußweg an der Hemker Straße teilweise sehr eng sei. Dies liege u.a. daran, dass Sträucher von den anliegenden Grundstücken nicht ausreichend zurückgeschnitten seien, der Weg selber an manchen Stellen durch Pflanzen überwuchert wäre und auch die Mülltonnen an unterschiedlichen Stellen abgestellt wären, so dass der Weg oft verengt sei und bei höherem Rad- und Fußgängerverkehr oftmals Slalom gefahren werden müsse. Sie möchte wissen, ob es möglich wäre, die Anlieger aufzufordern, die Mülltonnen an eine einheitliche Stelle abzustellen (Bordstein, Mitte, Hauswand). Sie rege an bei der Überprüfung des Weges diese Problematik mit zu bedenken.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 BD Müller sagt eine Überprüfung der Situation zu.

 

Antwort Herr Plewa am 12.12.2022, Fachbereich 2:

 

Der Außendienst wird den Bereich der Hemker Straße abfahren und überprüfen, wo Äste, Zweige etc. von Privatgrundstücken in den öffentlichen Verkehrsraum ragen. Die Verkehrsbehörde wird im Anschluss die entsprechenden Grundstückseigentümer anschreiben und zum Rückschritt auffordern.

 

4.       RM Märkl möchte wissen, ob es Überlegungen hinsichtlich der Sicherstellung einer Notstromversorgung gebe, wenn es zu einem Stromausfall kommen würde. Ebenso möchte sie wissen, ob der Treibstoff z.B. für die Feuerwehr und eine grundsätzliche Kommunikationsmöglichkeit sichergestellt sei.

 

BGM Pahlmann erklärt, dass die Notstromversorgung im Haushaltsplan an erster Stelle stehen würde. Es sei geplant, dass ein außerhalb des Gebäudes zu errichtendes externes Rechenzentrum künftig auch die Stromversorgung des Rathauses sichern solle. Weiterhin seien in Zusammenarbeit mit dem Landkreis erste Schritte eingeleitet worden. Ein Arbeitskreis sei gebildet worden, in dem auch augenscheinlich ganz profane Dinge geklärt werden. Zum Beispiel: Wo befindet sich bei einem kompletten Stromausfall ein Treffpunkt, wer hat einen manuellen Schlüssel, um das Rathaus zu öffnen, wenn die Transponder nicht mehr funktionieren. Weiterhin müsse auch die Frage der Versorgung der Notstromaggregate mit Treibstoff geklärt werden. Es wurden Hinweise gegeben, dass man nicht Diesel, der mit Biotreibstoff versehen ist, vorgehalten werden, da dieser irgendwann anfangen würde zu flocken. Stattdessen solle z.B. Heizöl verwendet werden. Der Rat würde zu einem späteren Zeitpunkt darüber informiert werden, wenn konkretere Überlegungen und Planungen mit dem Landkreis erfolgt seien. 

 

5.       RM Staas-Niemeyer möchte wissen, wann der Verkehr an der Hemker Straße wieder fließen kann bzw. wie die aktuelle Lage da wäre.

 

BD Müller berichtet, dass der Landkreis Osnabrück zunächst eine Genehmigung hinsichtlich des havarierten Giebels erteilen müsse. Dies könne erst erfolgen, wenn die erstellten Gutachten entsprechend geprüft worden seien. Da er kurz vor der Sitzung eine E-Mail vom Landkreis erhalten habe, scheine es jetzt soweit zu sein. Morgen werde es einen Ortstermin geben um letzte Dinge zu besprechen und er gehe davon aus, dass die Erkenntnisse, die dort gewonnen werden in den nächsten 14 Tagen dazu führen werden, dass bekannt sei, wie mit der Hemker Straße weiter umgegangen bzw. sie wieder freigegeben werden könne. 

 

Antwort Herr Plewa am 08.12.2022, Fachbereich 2:

 

Nach Aussage des Bauleiters der Berliner Bau, Herr Pentermann, ist die Firma dabei, den Giebel abzutragen um dann neu aufzubauen. Dieses Jahr wird das bis ca. Weihnachten passieren und nach den Weihnachtsferien, Anfang 2023 geht es weiter. Dann kommt der Kampfmitteltrupp zum Prüfen, die weiteren Arbeiten sind eng getaktet. Herr Pentermann geht davon aus, wenn alles nach Plan läuft, dass Ende Februar die Hemker Straße in beide Fahrtrichtungen wieder befahrbar sein wird.