Beschluss: an Fachausschuss verwiesen

RM Quebbemann erläutert den Hintergrund für die Antragstellung. Zusätzlich zum vorgelegten Beschlussvorschlag: „Es werden unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen getroffen, damit der Fahrradweg an der Hemker Straße wieder in beide Fahrtrichtungen von allen Fahrradfahrenden befahren werden darf“ sollten zusätzlich alle Radwege überprüft werden. Er habe gemeinsam mit Vertretern des ADAC Fahrradclubs Radwege abgefahren und festgestellt, dass insgesamt die rechtliche Regelung, Beschilderung, die Frage hinsichtlich er gefahrlosen Benutzbarkeit und der Aussage, wo überhaupt Radwege vorhanden seien, stark der Überarbeitung bedürfen.

 

RM Neils begrüße eine Überprüfung der Befahrbarkeit der Hemker Straße in beide Fahrtrichtungen. Allerdings möchte seine Fraktion dieser Vorlage zum derzeitigen Zeitpunkt nicht zustimmen, da zunächst eine rechtliche Überprüfung des Sachverhaltes abgewartet werden solle. Er stelle den Antrag, die Vorlage in den Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt, unter Berücksichtigung des Ortsrates Bramsche, zu verweisen und bitte die Verwaltung entsprechend die rechtliche Prüfung vorzunehmen.

 

RM Sieksmeyer erklärt, dass er bereits in einer vorhergehenden Sitzung die Frage gestellt habe, ob die rechtliche Zulässigkeit eines Radeweges sowohl auf der rechten, wie auch auf der linken Seite gegeben sei und möchte wissen, ob es darauf bereits eine Antwort gebe.

 

BD Müller erklärt, dass die Überprüfung der Zulässigkeit laufe und das Ergebnis im Fachausschuss mitgeteilt werde.

 

RM Sieksmeyer wundert sich über die Dauer der Überprüfung. Grundsätzlich könne sich seine Fraktion vorstellen, der von der CDU Fraktion beantragten Änderung bei Zulässigkeit zuzustimmen. Sie begrüße auch, dass die Vorlage vorher im Ortsrat Bramsche, gemeinsam mit dem Fachausschuss unter Hinzuziehung von Fachleuten behandelt werde. Insofern werde seine Fraktion dem Antrag von RM Neils zustimmen.

 

BGM Pahlmann erklärt, dass die Überprüfung durch Experten sowohl die Befahrbarkeit eines Radweges in beide Richtungen, wie auch die Möglichkeit von Radwegen auf beiden Seiten der Straße beinhalte. Aus seiner Erfahrung wisse er, dass Autofahrer regelmäßig damit überfordert seien, wenn sie aus beiden Richtungen mit Radverkehr konfrontiert werden, auch wenn es rechtlich zulässig sei. Aus diesem Grunde sei er auch nicht sicher, ob eine Umsetzung der auch rechtlich zulässigen Befahrbarkeit aus beiden Richtungen erfolgen sollte. Er halte es für besser auf den Expertenrat zu hören und dementsprechend auf den Abschluss der Überprüfung und damit auf den Vortrag des Experten zu warten.

 

RM Quebbemann ist der Meinung, dass keine Expertenmeinung notwendig sei, um die Frage zu klären, ob Kinder besser auf einem Fahrradweg oder auf einem Schutzstreifen, der vermeintliche Sicherheit biete, fahren sollen. Darüber gebe es nichts zu diskutieren, sondern kurzfristig zu entscheiden.

 

RV Müller lässt über den Antrag des RM Neils, die Vorlage, unter Beteiligung des Ortsrates Bramsche, an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt zu verweisen, abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:                 27 Stimmen dafür

                                                                  7 Stimmen dagegen

                                                                  1 Enthaltung