Beschlussvorschlag:

1.       Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 201 "Stadtsanierung Bahnhofsumfeld – Kreisverkehrs-platz“ und der Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden Fassung beschlossen.

 

2.       Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 201 "Stadtsanierung Bahnhofsumfeld – Kreisverkehrs-platz“ und der Entwurf der Begrünung wird gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

 

3.       Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB wurden eine Umweltprüfung und eine spezielle Artenschutzprüfung vorgenommen, sowie eine schalltechnische Beurteilung erarbeitet, wodurch die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet wurden.

 

4.       Der Umweltbericht ist Bestandteil der Begründung.

 

5.       Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird, werden gem. § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert.

 

6.       Der Geltungsbereich wird um einen Teilbereich der Flurstück 5/16, 4/49 und 7/2 in der Flur 6 der Gemarkung Hesepe erweitert (Gesamtgröße 10.948 m²).


VM Tangemann stellt den Bebauungsplan Nr. 201 „Stadtsanierung Bahnhofsumfeld-Kreisverkehrsplatz“ vor. Anschließend stimmt der Ortsrat Hesepe ab.

 

Abstimmungsergebnis:                                

10 Stimmen dafür

                                                                  0 Stimmen dagegen

                                                                  0 Enthaltungen