Beschlussvorschlag:

1.       Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 103 „Im Blauen Wunder“ und der Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden Fassung beschlossen.

 

2.       Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 103 „Im Blauen Wunder“ und der Entwurf der Begrünung wird gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

 

3.       Die Auslegung erfolgt im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB. Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB wird abgesehen. § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden.

 

4.       Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird, werden gem. § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB unterrichtet und zur Stellungnahme aufgefordert.

 


 

Da ein Erschließungskonzept für die Kindertagesstätte noch nicht vorliegt, stellt OBM Stuckenberg die Frage, von welcher Straße aus die Erschließung voraussichtlich erfolgen werde.

 

BD Müller geht davon aus, dass die Erschließung vom nördlichen Teil die Straße „Bührener Esch“ erfolgt, damit sich das Gebäude nach Süden hin orientieren kann.

 

OBM Stuckenberg lässt über die Vorlage WP 21-26/0142 abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:                 7 Stimmen dafür

                                                                0 Stimmen dagegen       

                                                                0 Enthaltungen