Beschlussvorschlag:

1.       Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 103 „Im Blauen Wunder“ und der Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden Fassung beschlossen.

 

2.       Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 103 „Im Blauen Wunder“ und der Entwurf der Begrünung wird gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

 

3.       Die Auslegung erfolgt im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB. Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB wird abgesehen. § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden.

 

4.       Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird, werden gem. § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB unterrichtet und zur Stellungnahme aufgefordert.

 


RM Sieksmeyer erklärt, dass seine Fraktion der Vorlage nicht zustimmen werde. Bereits im Vorfeld habe man sich eine Wohnbebauung neben dem Kindergarten gewünscht, damit die daraus zu erzielenden 600.000 € (Bodenrichtwert) als Investition für die Errichtung eines Dirtparks im Bereich der Hasestraße gegenüber dem DLRG-Haus eingesetzt werden könnten.

 

Die SPD-Fraktion werde der Vorlage zustimmen. Mit dem Kindergarten und einem Dirtpark werde der Grundstein für die Bedürfnisse weiterer Generationen gelegt, so RM Weinert.

 

RM Kuhlmann begrüßt die Errichtung eines Kindergartens und des Dirtparks an diesem Standort. Sie weist darauf hin, dass bei der Planung ausreichend Parkplätze berücksichtigt werden sollten.

 

RM Waldkötter bedauert, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen diesen Standort nicht mittrage, da sich das Jungendparlament sehr ausführlich mit dem Projekt und speziell mit der Auswahl des Standortes des Dirtparks befasst habe.

 

Vors. Bergander lässt über die Beschlussvorlage WP 21-26/0142 abstimmen:

 

Abstimmungsergebnis:                 10 Stimmen dafür

                                                                  0 Stimmen dagegen

                                                                  1 Enthaltung