Eine Bürgerin stellt die Frage, ob im Zuge der Errichtung des Kreisverkehrsplatzes (s. B-Plan Nr. 201) die Möglichkeit bestehe, auf der B 68 von der Abfahrt Bramscher Berg bis zur Abfahrt Bramsche Nord die Geschwindigkeit auf 80 km/h begrenzen zu können. Ferner möchte sie gerne wissen, ob Kampfmittel in der Fläche A (Sanierungsgebiet) vorhanden seien.

 

Vors. Bergander versichert, dass die Anregung der Geschwindigkeitsbegrenzung aufgenommen werde.

 

Herr Tangemann erklärt, dass die Flächen lediglich vorschiftshalber einer Kampfmitteluntersuchung unterzogen werden müssen.