Beschluss: einstimmig angenommen

Beschlussvorschlag:

1.       Der Bebauungsplan Nr. 203 „Stadtsanierung Bahnhofsumfeld – Zwischen Moltkestraße und Ladestraße“ wird gemäß § 2 (1) BauGB aufgestellt.

 

2.       Die Aufstellung erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gem. 13 a BauGB.

 

3.       Von einer Umweltprüfung gem. § 2 (49 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB und von der Angabe nach § 3 (2) BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, wird abgesehen. § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden.

 

4.       Eine frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB wird nicht vorgenommen.

 

5.       Von der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB wird abgesehen.

 

6.       Der genaue Geltungsbereich ist im beigefügten Lageplan gekennzeichnet.

 


Herr Tangemann stellt den Bebauungsplan vor und beantwortet Fragen der Ausschussmitglieder.

Zudem betont er, dass es sich eher um ein urbanes Gebiet handeln werde. Anstatt Ansiedlung von Gewerbe stehe hier Wohnen im Vordergrund.

 

BV Schulze wünscht, dass der Ausschuss über das weitere Planungsverfahren informiert werde, in welche Richtung die Entwicklung dort gehe, da es sich um ein sensibles Gebiet handle.

 

Vors. Bergander lässt über die Beschlussvorlage WP 21-26/0141 abstimmen:

 

Abstimmungsergebnis:                 11 Stimmen dafür

                                                                  0 Stimmen dagegen

                                                                  0 Enthaltungen

 

 

TOP 8 und TOP 9 werden zusammen beraten.