ORM Bührmann trägt die Bitte von ORM von Bock und Polach vor, unter dem TOP 11 „Sachstandsbericht Stromtrasse“ den vorletzten Satz dahingehend zu ändern, dass am Ende des Jahres ein Planfeststellungsverfahren eingeleitet wird.

Dipl.-Ing. Fünfzig erläutert, dass vor Durchführung des Planfeststellungsverfahrens zunächst das Raumordnungsverfahren durchgeführt und abgeschlossen sein muss.

Im Ortsrat besteht Uneinigkeit darüber, ob sich die gewünschte Änderung auf den Korridor B oder die Leitungstrassen LanWin 1 und LanWin 3 beziehen.

Dipl.-Ing. Tangemann schlägt daher vor, dass der tatsächliche Sachstand zu diesem Punkt von der Verwaltung ermittelt und ergänz wird.

 

Ergänzungen der Verwaltung Über den tatsächlichen Sachstand zu TOP 11 „Sachstandsbericht Stromtrasse“:

Der Korridor B umfasst die zwei Stromverbindungen der Amprion vom Anbindungspunkt Heide/Schleswig-Holst. bis zum Anbindungspunkt Polsum/NRW (Leitungsbauvorhaben Nr. 48) und vom Anbindungspunkt Wilhelmshaven/Nieders. bis zum Anbindungspunkt Hamm/NRW (Leitungsbauvorhaben Nr. 49). Die Amprion hat die vorgestellten Varianten möglicher Trassenkorridorverläufe ausgewertet und gegeneinander abgewogen und als Ergebnis einen sogenannten 1.000 Meter breiten Vorschlagstrassenkorridor erarbeitet. Dieser wird zusammen mit den infrage kommenden Alternativen im Spätsommer im laufenden Genehmigungsverfahren als Antrag auf Bundesfachplanung bei der Bundesnetzagentur eingereicht. Eine Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TöB) und der Öffentlichkeit findet im Rahmen von Antragskonferenzen, der Auslegung der Unterlagen und durch Erörterungstermine statt. Nach Beendigung des Beteiligungsverfahren legt die Bundesnetzagentur den endgültigen Trassenkorridor für die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens fest.

Die geplanten Offshore Netzanbindungssysteme LanWin1 und LanWin3 sollen zur Anbindung von Offshore-Windparks den Anlandungspunkt Hilgenriedersiel an der ostfriesischen Nordseeküste mit den Netzverknüpfungspunkten Westerkappeln (LanWin3) in NRW und Wehrendorf (LanWin1) bei Bad Essen verbinden. Hierzu läuft zurzeit das Raumordnungsverfahren zur Festlegung der Vorzugstrasse. Danach erfolgt abschließend das Planfeststellungsverfahren.

 

ORM Sube berichtigt, dass unter Top 7 bezüglich der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 km/h anstelle der K147 die K148, an der sich der Wildunfall ereignet hatte, gemeint war. Hierzu stellt OBM Böselager klar, dass im vorherigen Protokolle nicht nur von der K148, sondern auch von der K147 die Rede war und der Ortsrat sich darauf verständigt hatte, dass neuerdings auch die K147 mit 70 km/h versehen wird.

OBM Böselager bekräftig nochmals die Forderung des Ortsrates, auf der K147 in Richtung Malgarten ab der Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung an der Brücke bis nach Malgarten ebenfalls die Geschwindigkeit auf 70 km/h zu begrenzen. In diesem Zusammenhang stellt der Ortsrat den Antrag an die Verkehrskommission, die Verkehrssituation vor Ort nochmals in Augenschein zu nehmen und die Sinnhaftigkeit der Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung überdenkt.